24 April 2024

NQR IV Qualifizierung


Was ist der NQR und was bedeutet Stufe VI? Was heißt das für Shiatsu als

Beruf und was bedeutet es für mich als Praktiker*in?


Durch den NQR können Bildungsabschlüsse und Kompetenzen transparenter dargestellt werden, was die Anerkennung von Qualifikationen erleichtert. Dies ermöglicht es Personen, ihre Qualifikationen besser zu verstehen und zu vergleichen, was wiederum die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt innerhalb Europas fördert. Der NQR trägt somit zur Schaffung eines einheitlichen Bildungsraums bei und unterstützt die berufliche Entwicklung der Menschen in Österreich und darüber hinaus.


Die NQR-Zuordnung orientiert sich an den akademischen Abschlüssen, wird aber auch auf nicht-akademische Berufe angewandt: der Abschluss einer Fachmatura bedeutet Stufe V, ein abgeschlossenes Bachelorstudium Stufe VI und ein abgeschlossenes Masterstudium Stufe VII. Hier reiht sich nun der Abschluss der Shiatsu-Ausbildung des ÖDS auf Stufe VI ein: auf gleichem Niveau wie Absolvent*innen einer Meisterprüfung, eines Bachelorstudiums oder der Befähigungsprüfung Gewerbliche Massage.


Durch die Zuordnung auf Stufe VI wird die Shiatsu-Ausbildung des ÖDS als qualitativ hochwertige Ausbildung anerkannt, die mit anderen akademischen und nicht-akademischen Abschlüssen vergleichbar ist. Dies zeigt, dass auch nicht-traditionelle Berufe wie Shiatsu einen wichtigen Platz im Bildungssystem einnehmen und entsprechend gewürdigt werden. Absolvent*innen der Shiatsu-Ausbildung können somit auf dem gleichen Niveau wie Absolvent*innen anderer Ausbildungen agieren und sich beruflich weiterentwickeln.

Zunächst einmal bedeutet diese Zuordnung, dass unser Beruf in Österreich, als erstes Land in Europa, die Stufe VI der Qualifikationszuordnung erreicht hat. Das ebnet die Wege für mehr Anerkennung in der Öffentlichkeit und durch Institutionen, wie z.B. das AMS oder Versicherungen. Zudem bedeutet diese Zuordnung für unseren Beruf auch eine Absicherung über die Gewerbeordnung hinaus und eine europaweite Verankerung.


Auf europäischer Ebene öffnet sich damit zudem die Chance auf Etablierung eines europaweit anerkannten Berufs. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Professionalisierung unseres Berufsstandes und ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit und Anerkennung innerhalb der EU. Die Stufe VI der Qualifikationszuordnung bringt somit nicht nur Vorteile für die einzelnen Berufstätigen, sondern stärkt auch die Position unseres Berufs im europäischen Kontext.